Unsere Leistungen

Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt, also alle Leistungen, die die Therapie des behandelnden Arztes unterstützen und ergänzen. Die Leistungsinhalte im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen an der Pflege beteiligt sind, werden wir auf die notwendige prophylaktisch pflegerische Maßnahme hinweisen.

Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkassen.

Es sind solche medizinischen Leistungen, die der Arzt entweder nicht selbst erbringt oder die zum therapeutischen Erfolg notwendig sind. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Voraussetzungen, unter denen die Leistung überhaupt nur genehmigt wird:

  • die häusliche Krankenpflege dient dem Ziel der Sicherung der ärztlichen Therapie
  • die Notwendigkeit ist ärztlich verordnet
  • die Leistung kann nicht durch eine andere im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden.
Häusliche Krankenpflege

Diese Leistungen sind in der häuslichen Krankenpflege inbegriffen:

  • Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme oder
  • Medikamente im Dispenser wöchentlich stellen
  • Kompressionstrümpfe an- und/oder ausziehen,
  • Verbände anlegen oder wechseln,
  • Katheter legen, ziehen oder spülen,
  • Dekubitusversorgung (Druckgeschwüre),
  • Injektionen verabreichen intramuskulär oder subkutan (z.B.Insulingaben) Blutzuckerkontrollen,
  • Blutdruckkontrollen,
  • Wundversorgungen,
  • Augentropfen vor oder nach Operationen

also alle Leistungen die die Therapie des behandelnden Arztes unterstützen oder ergänzen.

Wir beraten Sie gern zu allen Leistungen der häuslichen Krankenpflege!

Sämtliche genehmigte und durchgeführte Leistungen werden durch uns direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Dem Kunden entstehen Selbstbehaltkosten in Höhe von 10,00 EUR je Verordnung (i.d.R. ¼ jährlich) und 10% des Rechnungsbetrages der ersten 28 Behandlungstage im Kalenderjahr. Die Kosten werden dem Leistungsempfänger seitens der Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt.

Häusliche Pflege (Grundpflege)

Die Leistungen der Grundpflege sind seitens der Pflegekassen in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige in Nordrhein- Westfalen. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsinhalte im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilitätundhauswirtschaftlicher Versorgungwerden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen an der Pflege beteiligt sind, werden wir auf die notwendige prophylaktisch pflegerische Maßnahme hinweisen. Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen.

Häusliche Krankenpflege

Leistungen eines Pflegedienstes

Häusliche Pflegehilfe

Als Pflegedienst erbringen wir alle Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflegehilfe. Zur häuslichen Pflegehilfe gehören regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus folgenden Bereichen:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

Ziel der häuslichen Pflegehilfe ist es, Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit oder in Ihren Fähigkeiten durch pflegerische Maßnahmen so weit wie möglich zu beheben oder zu mindern und eine zunehmende Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Dies sind Maßnahmen, die Sie in den Bereichen der Selbstversorgung und der Mobilität unterstützen. Je nach Bedarf helfen wir Ihnen bei der Körperpflege und bei Toilettengängen, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Wir unterstützen Sie in Ihrer Mobilität vom Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Dies sind Unterstützungsleistungen, die dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur sowie dem Fortführen sozialer Kontakte dienen. Wir bieten z. B. Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren und schenken Ihnen ein offenes Ohr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – Anwesenheit als emotionale Sicherheit oder auch zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung.

Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Hilfen bei der Haushaltsführung

Zur häuslichen Pflegehilfe gehören auch Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung. Gerne helfen wir Ihnen z. B. bei Einkäufen, beim Reinigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen, Müllhinaustragen oder Waschen und Pflegen der Wäsche.

Beratungseinsatz nach § 37 ABS. 3 SGB XI

Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch keine Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, regelmäßig einem Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst unterziehen müssen. Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person adäquat versorgt wird. Diese Beratungseinsätze bieten zugleich die Möglichkeit, offene Fragen zu Pflegethemen zu anzusprechen, Informationen über mögliche Pflegehilfsmittel zu erhalten oder Anträge zu stellen. Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden

Überblick über die Leistungen der Pflegekasse

Wir bieten außerdem:

  • Kompetente, kostenfreie Beratung im Krankenhaus 
  • Kompetente, kostenfreie Beratung zu Hause bei Ihnen 
  • Essen auf Rädern, kostenfreie Bestellung und Organisation von Essen auf Rädern 
  • Hausnotrufsystem, kostenfreie Bestellung und Organisation des Hausnotrufsystems 
  • Hilfe bei der Besorgung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, z.B. Pflegebett, Dekubitus Matratze
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