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Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)

Grundpflege
Grundpflege

Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkassen, die Ihnen medizinische Unterstützung bietet, wenn Ihr Arzt sie nicht selbst erbringt sie aber für den Therapieerfolg notwendig ist.

Wichtig dabei:

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  • Ihr Arzt verordnet die häusliche Krankenpflege, um seine Therapie zu sichern.

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  • Die Pflege kann nicht von jemandem in Ihrem Haushalt übernommen werden.

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Wir sind hier, um Ihnen diese wichtige Unterstützung zu bieten und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Pflege erhalten.

Diese Leistungen sind in der häuslichen Krankenpflege inbegriffen:

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  • Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme oder

  • Medikamente im Dispenser wöchentlich stellen

  • Kompressionstrümpfe anlegen oder abnehmen,

  • Verbände anlegen oder wechseln,

  • Katheter legen, ziehen oder spülen,

  • Dekubitusversorgung (Druckgeschwüre),

  • Injektionen verabreichen intramuskulär oder subkutan (z.B.Insulingaben) Blutzuckerkontrollen,

  • Blutdruckkontrollen,

  • Wundversorgungen,

  • Augentropfen vor oder nach Operationen

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also alle Leistungen die die Therapie des behandelnden Arztes unterstützen oder ergänzen.

Wir beraten Sie gerne zu allen Leistungen

der häuslichen Krankenpflege!

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Sämtliche genehmigte und durchgeführte Leistungen werden durch uns direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Dem Kunden entstehen Selbstbehaltkosten in Höhe von 10,00 EUR je Verordnung (i.d.R. ¼ jährlich)

und 10% des Rechnungsbetrages der ersten 28 Behandlungstage im Kalenderjahr. Die Kosten werden dem Leistungsempfänger seitens der Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt.

Eigentliche Grundpflege

Häusliche Pflege
(Grundpflege)

Die Leistungen der Grundpflege werden von den Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen in Komplexe gefasst, die verrichtungsbezogene Tätigkeiten für Pflegebedürftige beschreiben. Jeder Leistungskomplex enthält bestimmte Arten von Leistungen und verschiedene Leistungsinhalte.

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Unsere aktivierende Pflege umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Wir unterstützen Sie dabei, so selbstständig wie möglich zu bleiben.

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Wenn Ihre Angehörigen oder andere Pflegepersonen an Ihrer Pflege beteiligt sind, weisen wir Sie auf notwendige vorbeugende Pflegemaßnahmen hin.

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Unser Pflegeangebot richtet sich nach Ihren individuellen Pflegebedarf, Ihren Selbstpflegemöglichkeiten und den Fähigkeiten Ihrer Pflegepersonen.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die bestmögliche Pflege erhalten.

Leistungen

Leistungen unseres Pflegedienstes

(Häusliche Pflegehilfe)

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Als Pflegedienst bieten wir alle Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflegehilfe an. Dazu gehören regelmäßig wiederkehrende Unterstützung in den Bereichen:

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  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Hilfen bei der Haushaltsführung

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Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten so weit wie möglich zu erhalten oder zu verbessern und eine zunehmende Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

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Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Wir unterstützen Sie bei der Selbstversorgung und Mobilität. Ob es um Körperpflege, Toilettengänge, An- und Auskleiden oder Essen und Trinken geht –

wir sind für Sie da.

Auch beim Aufstehen, Gehen und Treppensteigen helfen wir Ihnen gerne.

 

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Wir helfen Ihnen, Ihren Tag zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen. Ob Beschäftigungsmöglichkeiten, Unterstützung bei Hobbys, Spaziergänge oder einfach ein offenes Ohr – wir sind für Sie da. Manchmal bedeutet unsere Hilfe auch einfach nur, da zu sein und Sicherheit zu geben.

Wir begleiten Sie zu Terminen und helfen Ihnen bei der Erledigung von Schriftverkehr. Unsere Betreuungsangebote sind vielfältig und richten sich immer nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

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Hilfen bei der Haushaltsführung
Auch im Haushalt lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie beim Einkaufen, Reinigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen, Müllhinaustragen sowie Waschen und Pflegen der Wäsche. 

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Wir sind hier, um Ihnen das Leben leichter zu machen und Ihnen zu helfen, wo immer Sie uns brauchen.

Beratungseinsatz nach § 37 ABS. 3 SGB XI

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Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch keine Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, regelmäßig einem Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst unterziehen müssen. Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person adäquat versorgt wird. Diese Beratungseinsätze bieten zugleich die Möglichkeit, offene Fragen zu Pflegethemen zu anzusprechen, Informationen über mögliche Pflegehilfsmittel zu erhalten oder Anträge zu stellen. Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden

Überblick der Leistungen der Pflegekassen

Zusätzlich bieten wir:

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  • Kompetente, kostenfreie Beratung zu Hause: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und bieten Ihnen dort unsere kompetente und kostenfreie Beratung an oder Sie besuchen uns in der Sozialstation.

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  • Essen auf Rädern: Wir kümmern uns um die Bestellung und Organisation von Essen auf Rädern, damit Sie immer gut versorgt sind.

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  • Hausnotrufsystem: Wir übernehmen die  Bestellung und Organisation eines Hausnotrufsystems, damit Sie sich sicher fühlen.

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  • Hilfe bei der Besorgung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln: Ob Pflegebett oder Dekubitus-Matratze, Verbandsmittel, Medikamente usw. - wir helfen Ihnen, alles Notwendige zu besorgen.

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